Barrierefreiheit
Das Landesamt für Finanzen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https:/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Nicht alle PDF-Dateien sind barrierefrei. An der Erstellung barrierefreier Versionen wird gearbeitet.
- Auf dieser Website werden derzeit noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache angeboten. Solche Erläuterungen werden demnächst bereitgestellt werden.
Die Elemente "Benutzerkonto" und "Abmelden" sind nicht zu einer gemeinsamen Liste zusammengeführt.
Der Service Beihilfe ist eingeschränkt zugänglich. Alternativ kann die Antragstellung über die App "Beihilfe Freistaat Bayern"; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) oder in Papierform (PDF-Antrag; Link öffnet sich in neuem Fenster) (externer Link) erfolgen.
Der Prüfbericht; Link öffnet sich in neuem Fenster für den Dienst Versorgungsauskunft wurde von der Stiftung Pfennigparade; Link öffnet sich in neuem Fenster nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests.
- Die Formularelemente "Vollzeit" und "Teilzeit" sind nicht mit ihren Feldbeschriftungen verknüpft.
- Die Beschriftungen sowie die Selbstbeschriftung der Eingabefelder haben einen zu geringen Kontrast (4,1:1 bzw. 1,7:1 statt 4,5:1).
- Beim Zoom auf 200 % werden die Kalenderdaten beim Aufklappen des Kalenders nicht mit dem sich ändernden Fokus des Datums im sichtbaren Fensterbereich verschoben, sondern bleiben außerhalb des sichtbaren Bereichs.
- Die einzelnen Schritte sind nicht mit einem eigenen Laschentext im Browser verknüpft (alle Subseiten sind gleich bezeichnet).
- Auf der Seite "Grunddaten" gibt es keine Verknüpfung/Labelung zwischen den Informations-Schaltflächen und den Radiobuttons.
- Die Kontraste für die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise haben keinen hinreichenden Kontrast (1,3:1 bzw. 1,7:1 statt 3:1).
- Die Darstellung des aktuellen Fokus entspricht nicht dem Kontrastverhältnis von 3:1 gegenüber dem unfokussierten Zustand der Bedienelemente.
- Die Schaltflächen zum Bearbeiten/Löschen/Kopieren der vorhandenen Versorgungsauskünfte werden doppelt vorgelesen.
- Die zusätzliche Information des „i“-Buttons werden auf unterschiedliche Weise ausgegeben - manchmal als modales Fenster – manchmal als Tool-Tipp.
- Bei den Feldern in den modalen Fenstern (z.B. zur Eingabe von Erziehungszeiten) wir die Information, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt, zwar mitgeliefert – die Legende wird aber nicht erneut vorgelesen.
- Es werden keine Fehlermeldungen über den Screenreader ausgegeben.
- Die Beschriftung der Schaltfläche zum Öffnen der Kalenderfunktion ist nicht aussagekräftig.
- Es ist möglich, die modalen Hilfefenster durch Tabben zu verlassen.
- Die modalen Hilfefenster haben keine Überschriftenstruktur.
- Die Statusmeldungen werden nach erfolgreichem Abschluss der Erzeugung einer Versorgungsauskunft vom Screenreader nicht erkannt (und vorgelesen).
- Gleiches gilt für die erzeugten Fehlermeldungen.
- Bei der Wahl benutzerdefinierter Einstellungen werden Elemente und Texte auf allen Seiten abgeschnitten und/oder überlagert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.10.2022 erstellt und zuletzt Januar 2023 überprüft.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefrei@lff.bayern.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Anschrift
Landesamt für Finanzen - Zentralabteilung
Bahnhofstr. 7
93047 Regensburg
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Adresse
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München